Bürgerservice

 

INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ

Mit 1. September 2025 ist das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Damit endet nach 100 Jahren die Amtsverschwiegenheit in Österreich.

 

Das Gesetz bringt eine grundlegende Änderung: Früher war Geheimhaltung die Regel, künftig ist es Transparenz. Behörden und staatsnahe Einrichtungen sind nun verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen, etwa Gutachten, Tätigkeitsberichte oder größere Verträge. Zusätzlich können Bürgerinnen und Bürger gezielt Informationen beantragen. Eine Anfrage ist kostenlos und formlos möglich, die Antwortfrist beträgt in der Regel vier Wochen.

 

Nicht alle Daten müssen veröffentlicht werden, denn sensible personenbezogene Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder sicherheitsrelevante Inhalte bleiben geschützt. Die Behörden sind aber verpflichtet, Anträge sorgfältig zu prüfen und Ablehnungen nachvollziehbar zu begründen. Veröffentlichte Informationen sollen künftig zentral über das Informationsregister auf data.gv.at zugänglich sein. Ziel ist es, Verwaltungshandeln für alle transparenter und nachvollziehbarer zu machen.

 

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Anfrage an die Stadtgemeinde Bärnbach können schriftlich an info(at)baernbach.gv.at gestellt werden!

 
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