Verwaltung

Die Geschäfte der Gemeinde werden nach den Bestimmungen des §64 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 durch das Stadtamt besorgt. Der Vorstand des Stadtamtes ist der Bürgermeister, er ist auch Vorgesetzter der Gemeindebediensteten.

Der mit der Leitung der Gemeindeverwaltung betraute Bedienstete führt in Stadtgemeinden die Bezeichnung Stadtamtsdirektor. Dieser ist verpflichtet, die Aufrechterhaltung eines geregelten, den bestehenden Vorschriften entsprechenden Dienstbetriebes zu überwachen, für eine gerechte und entsprechende Verteilung der Arbeiten unter den ihm untergeordneten Bediensteten zu sorgen, den Geschäftsgang zweckmäßig zu leiten, auf eine rasche und sorgsame Abwicklung der Geschäfte zu dringen und alle Übelstände im kurzen Wege abzustellen.

Die Stadtamtsdirektion ist somit Personalamt für die Gemeindebediensteten, Rechtsamt für alle privatrechtliche Angelegenheiten der Gemeinde, und ist zuständig für die Verwaltung des Gemeindevermögens, insbesondere der Gemeindeimmobilien, sowie für die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten der Stadtentwicklung.

 

 

 Michaela Weixler Stadtamtsdirektorin:

Mag.a Michaela Weixler MAS
Tel: +43 3142/61550-480
Mobil: +43 676/846155-480

E-Mail: michaela.weixler(at)baernbach.gv.at

 

 

 

Sekretariat:

Astrid PIGNITTER
Tel: +43 3142/61550-470
E-Mail: astrid.pignitter(at)baernbach.gv.at