Bürgerservice

Ferienwohnungsabgabe

Als EigentümerIn oder Zustellbevollmächtigte(r) der betreffenden Liegenschaft dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass EigentümerInnen von Häusern und Wohnungen, für Wohnungen und Unterkünfte, die nicht der Deckung eines ganzjährigen Wohnbedarfs dienen, eine Abgabe nach dem Ferienwohnungs- abgabegesetz zu entrichten haben.

 

Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz

Ferienwohnungsabgabe ab 01.01.2016

 

Zuständige Mitarbeiterin: Andrea Amreich

2. Stock, Zimmer Nr. 28

Tel: +43 3142/61550-435

Mobil: +43 676/846155-435

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: andrea.amreich(at)baernbach.gv.at

 

 

 

Nächtigungsabgabe

Wer ist abgabepflichtig?

Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark in einem gastgewerblichen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen Hauptwohnsitz im Sinne des Meldegesetzes 1991 zu begründen.

Die von der Stadtgemeinde eingenommene Nächtigungsabgabe ist wie folgt aufzuteilen: 50% sind an das Land Steiermark abzuführen, die verbleibenden 50% sind dem örtlichen Tourismusverband zu überweisen.

Kosten und Gebühren:

Pro Nächtigung und Person: € 2,50 (Ausnahmebestimmungen finden Sie auf der Rückseite der Nächtigungsabgabenerklärung)


Monatliche Erklärung(en) bzw. Jahreserklärung:

Nächtigungsabgabenerklärung.dot. Die Jahreserklärung ist bis spätestens 31. März des Folgejahres abzugeben !!!


Formulare: Gästebücher (im Stadtamt gegen eine Gebühr von € 9,- pro Stück erhältlich)

Fremdenverkehrsabgabe - Verrechnungsheft (kostenlos im Stadtamt erhältlich)

Vordrucke der Nächtigungsabgabenerklärung (kostenlos)


Zuständige Mitarbeiterin: Klaudia Fauland

2. Stock, Zimmer Nr. 29

Tel: +43 3142/61550-421

Mobil: +43 676/846155-421

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: klaudia.fauland(at)baernbach.gv.at