Bürgerservice

Die Stadtgemeinde Bärnbach fördert die Errichtung einer Solaranlage mit € 30/m2, max. € 300,00. 

 

Voraussetzung für die Förderung:

- Zusage des Landes Steiermark für die Landesförderung

- Mitteilung nach § 21 Stmk. Baugesetz (meldepflichtiges Bauvorhaben)

- Förderansuchen Gemeinde, die Rechnung und den Zahlungsbeleg. 

 

Die Formulare Mitteilung § 21 und Förderansuchen sind im Bauamt erhältlich und können auch per E-mail angefordert werden.

 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Überprüfung der Unterlagen. 

 

Zuständige Mitarbeiterinnen:

Doris Höller

2. Stock, Zimmer Nr. 24

Tel.: +43 3142/61550-425

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: doris.hoeller(at)baernbach.gv.at


Franziska Pinegger

2. Stock, Zimmer Nr. 24

Tel.: +43 3142/61550-465

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: franziska.pinegger(at)baernbach.gv.at

 

Energieberatungsstelle des Landes

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