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Finanzverwaltung - Sperrstundenverlängerung

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Sperrstundenverlängerung

Gemäß § 113/3  der Gewerbeordnung 1994 hat die Gemeinde bei besonderem örtlichen Bedarf unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde, zu bewilligen.


Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:

Formloser Antrag


Kosten und Gebühren:

€ 13,20 Bundesgebühren

€ 7,27 Verwaltungsabgabe für einen bis zwei Kalendertage

€ 18,17 Verwaltungsabgabe für drei bis zehn Kalendertage

€ 36,34 Verwaltungsabgabe für mehr als zehn Kalendertage

 

Zuständige Mitarbeiterin: Mathilde Christof

2. Stock, Zimmer Nr. 26

Tel: +43 3142/61550-491 oder: +43 676/846155-491

Fax: +43 3142/61550-33

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!