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Wappen
Stadtgemeinde Bärnbach
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
Tel.: +43 (3142) 61550
Fax: +43 (3142) 61550-33
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Bauamt


 
BAUAMT - BAUPOLIZEI
Das Bauamt bzw. die Baupolizei ist zuständig für die Genehmigung, Überwachung ...lesen sie weiter
 
 

 
Benützungsbewilligung
Der Bauherr hat nach Vollendung von Neu-, Zu- oder Umbauten um die Erteilung der Benützungsbewilligung anzusuchen. ...lesen sie weiter
 
 

 
Bewilligungsfreie Vorhaben
Baubewilligungsfreie Vorhaben, Mitteilung gemäß § 21 Abs. 3 des Stmk. Baugesetzes, ...lesen sie weiter
 
 

 
Bewilligungspflichtige Vorhaben
Bewilligungspflichtig sind folgende Vorhaben, sofern sich aus den §§ 20 und 21 nichts anderes ergibt: ...lesen sie weiter
 
 

 
Bewilligungspflichtige Vorhaben
Anzeigepflichtig sind folgende Vorhaben, soweit sich aus § 21 nicht anderes ergibt: ...lesen sie weiter
 
 

 
Rohbaubeschau
Stmk. BauG § 37, bei bewilligungspflichtigen Vorhaben ist der Baubehörde die Fertigstellung des Rohbaues schriftlich anzuzeigen. ...lesen sie weiter
 
 

 
Vermessungsangelegenheiten, Grundteilungen
In diesen Bereich fallen Grundteilungen und Grundzusammenlegungen. ...lesen sie weiter
 
 
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