
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
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Information betreffend Lärmschutz
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf diesem Wege folgende Empfehlung abgeben:
1.) Beginnen Sie Arbeiten, die zwangsläufig Lärm erzeugen, nicht vor 8.00 Uhr und beenden Sie diese spätestens um 19.00 Uhr.
2.) Unterlassen Sie bitte das Rasenmähen, das Holzschneiden und andere lärmende Arbeiten in der Zeit von 12.00 Uhr mittags bis 14.00 Uhr.
3.) Jede lärmende Tätigkeit am Wochenende (das ist von Samstag, 19.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr früh) soll vermieden werden. Desgleichen sollten auch die Feiertage lärmfrei gehalten werden.
Mit voller Absicht wurde vom Gemeinderat bisher keine diesbezügliche Verordnung erlassen, denn eine Regelung im Verordnungswege müsste auf ihre Einhaltung hin überprüft und beobachtet werden. Verstöße gegen diese Verordnung müssten zwangsläufig verfolgt und bestraft werden.
Ich bin daher nach wie vor der Meinung, dass bei allseits gutem Willen und unter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse unserer Nachbarn, eine konfliktfreie Bewältigung dieses Problems möglich ist.
Mit abschließender Bitte, die vorhin genannte Empfehlung gewissenhaft zu beachten, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen!
Bürgermeister Max Kienzer eh.

