
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
Tel.: +43 (3142) 61550
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Lustbarkeitsabgabe und Landeslustbarkeitsabgabe
Die Gemeinden sind aufgrund bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften ermächtigt bzw. verpflichtet, eine Lustbarkeitsabgabe bzw. die Landeslustbarkeitsabgabe einzuheben. Unter Lustbarkeiten (Vergnügen) sind Veranstaltungen zu verstehen, welche überwiegend geeignet sind, die Teilnehmer zu unterhalten.
Ein besonderes Augenmerk legt der Gesetzgeber - das Land Steiermark - auf diverse Spielsalons, sowie auf die Aufstellung von Geldspielapparaten, sowie Unterhaltungsspielapparaten, denn dafür ist eine gesonderte Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich.
Der Antrag für die Aufstellung von Geld- bzw. Unterhaltungsspielapparaten ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen.
Die Lustbarkeitsabgabenverordnung der Stadtgemeinde Bärnbach können Sie rechts under "Mehr Infos" downloaden.
Lustbarkeitsabgabe
Alle Besitzer oder Eigentümer von Betrieben in der Stadtgemeinde Bärnbach, in welchen Geld- oder Unterhaltungsspielapparate betrieben werden sowie jene von Kinos und alle Personen und Vereine, die Tanzveranstaltungen abhalten, sind lustbarkeitsabgabepflichtig.
Die Lustbarkeitsabgabe für Geld- und Unterhaltungsspielapparate ist monatlich bis zum 15. des Folgemonates zu erklären und entrichten.
Die Lustbarkeitsabgabe für kartenpflichtige Veranstaltungen (Formular: Anmeldung, Erklärung und Abrechnung einer kartenpflichtigen Veranstaltung) ist in unserer Abteilung persönlich zu erklären und entrichten.
Landeslustbarkeitsabgabe
Alle Betriebe von Geld- bzw. Glücksspielautomaten in der Stadtgemeinde Bärnbach sind landeslustbarkeitsabgabepflichtig. Die Abgabe beträgt € 167,50 pro Automat und Monat und ist jeweils bis 15. des Folgemonates zu entrichten. Wird ein Automat bis zum 15. eines Monates abgemeldet bzw. einer ab dem 16. des jeweiligen Monates angemeldet, so ist nur die Hälfte der monatlichen Abgabe zu entrichten
Zuständige Mitarbeiterin:
Sabine Höfer
2. Stock, Zimmer Nr. 29
Tel: +43 3142/61550-24
oder: +43 676/846155-124
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: amtskasse.sek@baernbach.at

