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Kommunalsteuer

Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe. Jedes Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Die Steuer ist vom Unternehmer selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde zu entrichten.
Die Jahreserklärung ist bis spätestens 31.März des Folgejahres beim Stadtamt über Finanz-Online einzureichen bzw. abzugeben.

Zuständige Mitarbeiterin:
Sabine Höfer
2. Stock, Zimmer Nr. 29
Tel: +43 3142/61550-24
oder: +43 676/846155-124
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: amtskasse.sek@baernbach.at