Sie sind hier: Startseite | Verwaltung | Finanzverwaltung

Sperrstundenverlängerung

Gemäß § 152 (4) der Gewerbeordnung 1994 hat die Gemeinde bei besonderem örtlichen Bedarf unter Bedachtnahme auf die sonstigen öffentlichen Interessen für einzelne Gastgewerbebetriebe eine frühere Aufsperrstunde oder eine spätere Sperrstunde, zu bewilligen.


Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Formloser Antrag

Kosten und Gebühren:
€ 13,20 Bundesgebühren
€ 7,27 Verwaltungsabgabe für einen bis zwei Kalendertage
€ 18,17 Verwaltungsabgabe für drei bis zehn Kalendertage
€ 36,34 Verwaltungsabgabe für mehr als zehn Kalendertage


Zuständige Mitarbeiterin:
Doris Pfleger
Amtskasse / Finanzverwaltung
2. Stock, Zimmer Nr. 26
Tel: +43 3142/61550-21
oder: +43 676/846155-121
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: amtskasse.lohn@baernbach.at