
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
Tel.: +43 (3142) 61550
Fax: +43 (3142) 61550-33
Hunde
Die Gemeinden sind aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften ermächtigt bzw. verpflichtet, für das Halten von Hunden eine Abgabe einzuheben.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bärnbach, die einen oder mehrere Hunde halten, sind daher verpflichtet, diese bei der Stadtgemeinde anzumelden und eine Hundeabgabe zu entrichten.
Kosten und Gebühren:
Hundeabgabe/Jahr:
1. Hund: € 17,70
2. Hund: € 23,65
3. Hund: € 29,45
Ermäßigung:
Für Wachhunde und für Hunde, die in Ausbildung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Nutzhunde), besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung zu stellen.
Der Antrag ist mit € 13,-- Gemeindeverwaltungsabgabe zu vergebühren. Wird dem Antrag stattgegeben, beträgt die jährliche Hundeabgabe € 2,18.
Andrea Amreich, Mas
2. Stock, Zimmer Nr. 28
Tel: +43 3142/61550-35
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: steueramt@baernbach.at
Der Erwerb eines abgabepflichtigen Hundes ist binnen zwei Wochen beim Stadtamt Bärnbach anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben. Jeder Hund, welcher abgeschafft, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss binnen einem Monate nach dem Abgange beim Stadtamt abgemeldet werden. Im Falle der Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Für die Anmeldung eines Hundes sind keine Unterlagen erforderlich.
Doris Pfleger
2. Stock, Zimmer Nr. 26
Tel: +43 3142/61550-21
oder: +43 676/846155-121
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: amtskasse.lohn@baernbach.at
