
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
Tel.: +43 (3142) 61550
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Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Eine Person, deren Ehe durch Tod oder Scheidung / Aufhebung aufgelöst ist, kann einen früheren Familiennamen wieder annehmen.
Ein Familienname, der von einem früheren Ehegatten aus geschiedener oder aufgehobener Ehe abgeleitet wird, darf nur wieder angenommen werden, wenn aus dieser früheren Ehe Nachkommenschaft vorhanden ist.
Zuständig für die Entgegennahme ist der Standesbeamte, der das Ehebuch führt, zur Beurkundung der Erklärung ist jeder Standesbeamte berechtigt.
Siehe auch:
http://www.help.at
http://magwien.at
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Erklärung über die Wiederannahme eines früheren Familiennamens - Formular liegt am Standesamt auf Heiratsurkunde der letzten Ehe
Scheidungsurteil (-beschluss) mit Rechtskraftklausel
(wurde die Ehe durch Tod aufgelöst - Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Staatsbürgerschaftsnachweis
(bei Wiederannahme eines früheren Ehenamens: Heiratsurkunde der früheren Ehe; sollte die Ehe geschieden oder aufgehoben sein:
Nachweis darüber, dass Nachkommenschaft vorhanden ist; sonst Sterbeurkunde des früheren Ehegatten) .
Kosten und Gebühren:
€ 14,30 Bundesgebühren für Antrag
€ 7,20 Bundesgebühren für neue Urkunde
€ 2,10 Bundesverwaltungsabgabe für neue Urkunde
€ 3,20 Verwaltungsabgabe für den Antrag
€ 3,20 Verwaltungsabgaben für die Entgegennahme
Zuständige Abteilung: Standesamt
Zuständige Mitarbeiter:
Gernot Bratko, 1. Stock, Zi.Nr. 8, Tel. DW 19
Birgit Holler, 1. Stock, Zi.Nr. 4, Tel. DW 12
Astrid Pignitter, 1. Stock, Zi.Nr. 4, Tel. DW 17
