Todesfall

Der Tod einer Person ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen. Die Anzeige obliegt der Reihe nach:
1. dem Leiter der Krankenanstalt, in der die Person gestorben ist (für Bärnbach und Piberegg hinfällig, da es keine Krankenanstalt gibt)
2. dem Ehegatten oder sonstigen Familienangehörigen
3. dem letzten Unterkunftgeber
4. dem Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat
5. der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über den Tod durchführt
6. sonstigen Personen, die vom Tod auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben.

Siehe auch:
http://www.help.at
http://magwien.at


Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Anzeige des Todes - Formular liegt beim Standesamtsverband Bärnbach bzw. beim Distriktarzt auf
Totenbeschauschein - Formular liegt beim Standesamtsverband Bärnbach bzw. beim Distriktsarzt auf
Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
Heiratsurkunde des/der Verstorbenen
Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Verstorbenen
Meldezettel des/der Verstorbenen


Kosten und Gebühren:
€ 7,20 Bundesgebühren je Sterbeurkunde
€ 2,10 Verwaltungsabgabe je Urkunde
Zuständige Abteilung: Standesamt
Zuständige Mitarbeiter:

Gernot Bratko, 1. Stock, Zi.Nr. 8, Tel. DW 19

Birgit Holler, 1. Stock, Zi.Nr. 4, Tel. DW 12                                                                                    

Astrid Pignitter, 1. Stock, Zi.Nr. 4, Tel. DW 17