
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
Tel.: +43 (3142) 61550
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Geburt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche der nach dem Ort der Geburt zuständigen Personenstandsbehörde anzuzeigen.
Für die Stadtgemeinde Bärnbach und die Gemeinde Piberegg ist der Standesamtsverband Bärnbach zuständig.
Die Anzeige der Geburt obliegt der Reihe nach:
1. dem Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren worden ist
2. dem Arzt oder der Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
3. dem Vater oder der Mutter, wenn sie dazu innerhalb der Anzeigepflicht imstande ist
4. der Behörde oder der Dienststelle der Bundespolizei, die Ermittlungen über die Geburt durchführt
5. sonstigen Personen, die von der Geburt, auf Grund eigener Wahrnehmungen, Kenntnis haben.
Siehe auch:
http://www.help.at
http://magwien.at
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Anzeige der Geburt; Erklärung über die Vornamensgebung; Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder die Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes; gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung (Nichtigerklärung) der Ehe;
Nachweis des akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde mit akademischem Grad);
Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern (der Mutter);
Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern (der Mutter).
Kosten und Gebühren:
€ 7,20 Bundesgebühren je Urkunde
€ 2,10 Verwaltungsabgabe je Urkunde
Zuständige Abteilung: Standesamt
Zuständige MitarbeiterInnen:
Gernot Bratko, 1. Stock, Zi.Nr. 8, Tel. DW 19
Birgit Holler, 1. Stock, Zi.Nr. 4, Tel. DW 12
Astrid Pignitter, 1. Stock, Zi.Nr. 4, Tel. DW 17
