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Benützungsbewilligung

Stmk. BauG § 38

Endbeschau

(1) Der Bauherr hat nach Vollendung von Neu-, Zu- oder Umbauten (§ 19 Z. 1), von Garagen (§ 19 Z. 3 und § 20 Z. 2 lit. b), von Neu-, Zu- oder Umbauten von Kleinhäusern (§ 20 Z. 1) und von Hauskanalanlagen oder Sammelgruben (§ 20 Z. 3 lit. g) und vor deren Benützung um die Erteilung der Benützungsbewilligung anzusuchen.
(2) Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
1. eine Bescheinigung des Bauführers oder eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen;
2. ein Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrermeisters über die vorschriftsmäßige Ausführung der Rauch- und Abgasfänge von Feuerstätten;
3. ein Überprüfungsbefund eines befugten Elektrotechnikers über die vorschriftsmäßigen Elektroinstallationen;
4. eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen (ausgenommen Handfeuerlöscher), Brandrauchabsauganlagen, mechanische Lüftungsanlagen und CO-Anlagen;
5. im Falle des § 20 Z. 3 lit. g nur eine Dichtheitsbescheinigung eines Sachverständigen oder befugten Unternehmers.

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Ansuchen um die Erteilung der Benützungsbewilligung (Ansuchen im Bauamt erhältlich), Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung unter Angabe allfälliger geringfügiger Abweichungen, Überprüfungsbefund eines Rauchfangkehrermeisters bei Feuerstätten, Überprüfungsbefund eines befugten Elektrotechnikers über die Elektroinstallationen.

Kosten und Gebühren:
Die Verfahrensunterlagen sind wie folgt zu vergebühren:
Ansuchen: € 13,20 
Atteste € 3,60/Bogen

Die Kosten für Bescheidausfertigung, Endbeschau, Sachverständigengebühren etc. hängen vom Umfang des Bauvorhabens ab.

Zuständige MitarbeiterInnen:
Referatsleiter:
OAR Wolfgang Bregar
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-46
oder: +43 676/846155-146
Mobil: +43 676/846155-460
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt@baernbach.at

Sekretariat Bauamt:
Silvia Mohoric
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-25
oder: +43 676/846155-125
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt.sek1@baernbach.at

Gerlinde Modl
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-65
oder: +43 676/846155-165
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt.sek2@baernbach.at