
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
Tel.: +43 (3142) 61550
Fax: +43 (3142) 61550-33
Bewilligungspflichtige Vorhaben
Stmk. BauG § 20
Anzeigepflichtig sind folgende Vorhaben, soweit sich aus § 21 nichts anderes ergibt:
1. Neu-, Zu- oder Umbauten von Kleinhäusern im Bauland, wenn die Eigentümer der an den Bauplatz angrenzenden Grundstücke, sowie jene Grundeigentümer, deren Grundstücke vom Bauplatz durch ein schmales Grundstück bis zu 6 m Breite (z. B. öffentliche Verkehrsfläche, privates Wegegrundstück, Riemenparzelle u. dgl.) getrennt sind, durch Unterfertigung der Baupläne ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt haben;
2. die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von
a) Abstellflächen für mehr als fünf Krafträder bis höchstens 30 Krafträder oder mehr als zwei Kraftfahrzeuge bis höchstens zwölf Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3.500 kg einschließlich der erforderlichen Zu- und Abfahrten;
b) Garagen für höchstens 30 Krafträder oder höchstens zwölf Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von je 3.500 kg und Nebenanlagen, auch wenn sie als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden;
c) Schutzdächern (Flugdächern) mit einer überdeckten Fläche von über 40 m2, auch wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden;
d) Nebengebäuden;
jeweils wenn die Voraussetzungen nach Z. 1 vorliegen.
3. die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von
a) Werbe- und Ankündigungseinrichtungen (Tafeln, Schaukästen, sonstige Vorrichtungen und Gegenstände, an denen Werbungen und Ankündigungen angebracht werden können, Bezeichnungen, Beschriftungen, Hinweise u. dgl.);
b) Umspann- und Kabelstationen, soweit es sich um Gebäude handelt;
c) Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie Stützmauern, jeweils bis zu einer Höhe von 1,5 m;
d) Ölfeuerungsanlagen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe einschließlich von damit verbundenen baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen;
e) sichtbaren Antennen- und Funkanlagentragmasten;
f) bauliche Anlagen für Reitparcours oder Hundeabrichteplätze;
g) die nachträgliche Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Hauskanalanlagen und Sammelgruben;
h) Veränderungen des natürlichen Geländes von nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundflächen, sowie von im Freiland gelegenen Grundflächen, die an das Bauland angrenzen, wenn die Eigentümer der an den Bauplatz angrenzenden Grundstücke durch Unterfertigung der Baupläne ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt haben;
i) die Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten oder ähnlichem, wenn hiedurch die Festigkeit von Bauten beeinflusst oder eine Gefährdung herbeigeführt werden könnte und die Aufstellung nicht in einer der Gewerbeordnung oder dem Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen unterliegenden Anlage vorgenommen wird.
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Anzeige nach § 20/1 im Bauamt erhältlich,
Anzeige nach § 20/2 im Bauamt erhältlich,
Anzeige nach § 20/3 - 5 im Bauamt erhältlich,
Grundbuchsauszug (erhältlich im Bauamt), Auszug aus der Katastermappe und Anrainerverzeichnis (jeweils nicht älter als 6 Wochen)
Baubeschreibung, Baupläne je 2-fach
Kosten und Gebühren:
Die Verfahrensunterlagen sind wie folgt zu vergebühren:
Ansuchen: € 13,20
Baubeschreibung: € 3,60/Bogen
Plan: € 3,60, wenn größer als A 3 € 7,20
Die Verfahrenskosten hängen vom Umfang des jeweiligen Bauvorhabens ab.
Zuständige MitarbeiterInnen:
Referatsleiter:
OAR Wolfgang Bregar
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-46
oder: +43 676/846155-146
Mobil: +43 676/846155-460
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt@baernbach.at
Sekretariat Bauamt:
Silvia Mohoric
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-25
oder: +43 676/846155-125
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt.sek1@baernbach.at
Gerlinde Modl
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-65
oder: +43 676/846155-165
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt.sek2@baernbach.at
