
Hauptplatz 1
8572 Bärnbach
Tel.: +43 (3142) 61550
Fax: +43 (3142) 61550-33
Bewilligungspflichtige Vorhaben
Stmk. BauG § 19
Bewilligungspflichtig sind folgende Vorhaben, sofern sich aus den §§ 20 und 21 nichts anderes ergibt:
1. Neu-, Zu- oder Umbauten von baulichen Anlagen;
2. Nutzungsänderungen, die auf die Festigkeit, den Brandschutz, die Hygiene, die Sicherheit von baulichen Anlagen oder deren Teilen von Einfluss sein können oder die Nachbarrechte berühren oder wenn Bestimmungen des jeweils geltenden Raumordnungsgesetzes, des Flächenwidmungsplanes, des Bebauungsplanes oder der Bebauungsrichtlinien berührt werden können;
3. die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Garagen und Nebenanlagen;
4. Einfriedungen gegen Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen, jeweils ab einer Höhe von mehr als 1,5 m;
5. die Errichtung von Ölfeuerungsanlagen oder die Änderung einer bewilligten Anlage, wenn durch die Änderung ein Einfluss auf die Sicherheit, die Festigkeit, den Brandschutz oder den Wärme- und Schallschutz eintreten kann;
6. die länger als drei Tage dauernde Aufstellung von Fahrzeugen und anderen transportablen Einrichtungen, die zum Aufenthalt oder Nächtigen von Personen geeignet sind, wie insbesondere Wohnwagen, Mobilheime und Wohncontainer, außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen, Abstellflächen oder Garagen;
7. der Abbruch von Gebäuden, ausgenommen Nebengebäude;
Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Schriftliches Ansuchen (Formular für Bau- bzw. Abbruchansuchen im Bauamt erhältlich), Grundbuchsauszug (erhältlich im Bauamt), Auszug aus der Katastermappe und Anrainerverzeichnis für den Bereich im Umkreis von 30 m vom Grundstück (jeweils nicht älter als 6 Wochen)
Baubeschreibung, Baupläne je 2-fach
Kosten und Gebühren:
Die Verfahrensunterlagen sind wie folgt zu vergebühren:
Ansuchen: € 13,20
Baubeschreibung: € 3,60/Bogen
Plan: € 3,60, wenn größer als A 3 € 7,20
Die Kosten für Bescheidausfertigung, Bauverhandlung, Sachverständigengebühren etc. hängen vom Umfang des Bauvorhabens ab.
Zuständige MitarbeiterInnen:
Referatsleiter:
OAR Wolfgang Bregar
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-46
oder: +43 676/846155-146
Mobil: +43 676/846155-460
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt@baernbach.at
Sekretariat Bauamt:
Silvia Mohoric
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-25
oder: +43 676/846155-125
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt.sek1@baernbach.at
Gerlinde Modl
2. Stock, Zimmer Nr. 24
Tel.: +43 3142/61550-65
oder: +43 676/846155-165
Fax: +43 3142/61550-33
E-Mail: bauamt.sek2@baernbach.at
