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8572 Bärnbach
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AUFGABENBEREICHE
Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle), die im Hoheitsgebiet der Stadtgemeinde Bärnbach und der Gemeinde Piberegg eintreten, werden vom Standesamtsverband Bärnbach in die Personenstandsbücher (Geburtenbuch, Ehebuch und Sterbebuch) eingetragen. Die Personenstandsbücher dienen als Grundlage für die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde), von Abschriften aus diesen Büchern und von Bestätigungen. Weiters wird vom Standesamtsverband Bärnbach vor der Eheschließung bzw. vor Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses die Ehefähigkeit der Verlobten in einer Niederschrift ermittelt. Auch Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und verschiedene Namensbestimmungserklärungen werden hier beurkundet bzw. beglaubigt.
Der Staatsbürgerschaftsverband Bärnbach führt die sogenannte Staatsbürgerschaftsevidenz, das ist ein ständiges Verzeichnis von österreichischen Staatsbürgern. Haben diese ihren Hauptwohnsitz in Bärnbach oder in Piberegg, so wird ihnen von dieser Behörde ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt.
Die Friedhofsverwaltung der Stadtgemeinde Bärnbach ist zuständig für den Verkauf und die Verwaltung der Gräber (Reihengräber, Randgräber, Kindergräber, Urnengräber, Urnenwandnischen) am Stadtfriedhof Bärnbach. Zu diesem Zweck wird eine Friedhofskartei und ein Friedhofsplan geführt. Jedes Begräbnis am Stadtfriedhof Bärnbach ist der Friedhofsverwaltung bekanntzugeben, diese erteilt dann die Bewilligung. Dasselbe gilt für die Errichtung einer Grabstätte.
Zur Vornahme von Vergleichsverhandlungen in Ehrenbeleidigungssachen ist das Gemeindevermittlungsamt Bärnbach zuständig, wenn eine Partei ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt in Bärnbach hat.

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